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Artikel 6 Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kontaktdienststelle in Nickelsdorf-Hegyeshalom (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2007

Artikel 6

Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen zwischen den zentralen Behörden der Vertragsparteien beigelegt. Falls sich die zentralen Behörden der Vertragsparteien nicht einigen, erfolgt die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten auf diplomatischem Weg.

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