Artikel 6
Alle aus diesem Abkommen hervorgehenden Formen der Zusammenarbeit werden in Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Staaten geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften abgewickelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 6
Alle aus diesem Abkommen hervorgehenden Formen der Zusammenarbeit werden in Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Staaten geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften abgewickelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)