Artikel 6
Die Bestimmungen des Artikels 4 sind nicht anwendbar auf einen Vertreter gegenüber den Behörden des Staates, dessen Staatsangehöriger er ist oder dessen Vertreter er ist oder war.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 6
Die Bestimmungen des Artikels 4 sind nicht anwendbar auf einen Vertreter gegenüber den Behörden des Staates, dessen Staatsangehöriger er ist oder dessen Vertreter er ist oder war.
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