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ARTIKEL 65 Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2017

ARTIKEL 65

Verbindlicher Wortlaut

Dieses Abkommen ist in in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und mongolischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Geschehen zu Ulan-Bator am dreißigsten April zweitausenddreizehn.

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2017

Gesetzesnummer

20010061

Dokumentnummer

NOR40199273

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