Artikel 63
Mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens tritt das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft, das am 11. Juni 1987 in Wien unterzeichnet wurde *), außer Kraft.
Geschehen zu Wien, am 6. November 1989 in zwei Urschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 448/1987
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009730
Dokumentnummer
NOR12123070
alte Dokumentnummer
N7199012503J
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