Artikel 5
Das Abkommen sowie die ihm beigefügten Erklärungen sind in estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst.
Diese Texte sind dem Protokoll beigefügt und gleichermaßen verbindlich wie die Texte in den anderen Sprachen, in denen das Abkommen und die ihm beigefügten Erklärungen abgefasst sind.
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