Artikel 4
Die Vertragsparteien werden höchstes Interesse der Zusammenarbeit bei Entwicklung und Ausbau von Infrastruktursystemen in folgenden Bereichen widmen:
- Tourismusinfrastruktur;
- Abfallwirtschaft und Recycling;
- Eisenbahnen;
- Telekommunikation;
- Energieerzeugung und -versorgung;
- Luftfahrt.
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