Artikel 46
Die Vertragsparteien ermutigen zu direkten Kontakten zwischen Architekten beider Staaten. Sie begrüßen die direkte Zusammenarbeit zwischen österreichischen Architektenorganisationen und dem Verband Polnischer Architekten.
Die Entsendung von Architekten erfolgt auf der Grundlage direkter Vereinbarungen zwischen den genannten Verbänden.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009730
Dokumentnummer
NOR12123053
alte Dokumentnummer
N7199012486J
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