VI. Weitere Bereiche der Zusammenarbeit
Artikel 45
Die Vertragsparteien ermutigen zur direkten Zusammenarbeit auf den Gebieten des Archivwesens, insbesondere zwischen dem Österreichischen Staatsarchiv und der Hauptdirektion der Staatlichen Archive der Volksrepublik Polen, besonders im Hinblick auf den Austausch von Informationen über Forschungsmethoden, von Fachliteratur und Mikrofilmen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit.
Die polnische Seite bringt ihren Wunsch nach einem Personenaustausch in diesem Bereich zum Ausdruck.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009730
Dokumentnummer
NOR12123052
alte Dokumentnummer
N7199012485J
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