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Artikel 3 Postpromotionelle Ausbildung liechtensteinischer Ärzte in Österreich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.12.1980

Artikel 3

Dieses Übereinkommen tritt 60 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft und kann jederzeit durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung tritt das Übereinkommen mit Ablauf des sechsten Monats nach deren Notifizierung außer Kraft.

GESCHEHEN zu Innsbruck, am 31. Oktober 1980 in zwei Urschriften.

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