Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt ohne Einschränkung aufgrund der Staatsangehörigkeit für Personen,
- a) die Einwohner Australiens sind oder waren; oder
- b) für die die österreichischen Rechtsvorschriften gelten oder galten;
- und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstaben a und b bezeichneten Personen ableiten.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2025
Gesetzesnummer
20009817
Dokumentnummer
NOR40191355
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