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Artikel 3 Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2017

Artikel 3

Persönlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt ohne Einschränkung aufgrund der Staatsangehörigkeit für Personen,

  1. a) die Einwohner Australiens sind oder waren; oder
  2. b) für die die österreichischen Rechtsvorschriften gelten oder galten;
  1. und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstaben a und b bezeichneten Personen ableiten.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2025

Gesetzesnummer

20009817

Dokumentnummer

NOR40191355

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