Artikel 38
Auf Ersuchen des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur wird dieses Übereinkommen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.
GESCHEHEN zu Paris am 23. November 1972 in zwei Urschriften, die mit den Unterschriften des Präsidenten der 17. Tagung der Generalkonferenz und des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur versehen sind und im Archiv der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hinterlegt werden; allen in den Artikeln 31 und 32 bezeichneten Staaten sowie den Vereinten Nationen werden beglaubigte Abschriften übermittelt.
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2017
Gesetzesnummer
10009863
Dokumentnummer
NOR12124523
alte Dokumentnummer
N7199315658L
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