Artikel 37
Erstattung von Sachleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Für die Durchführung des Artikels 25 Absatz 4 des Abkommens ist Artikel 36 entsprechend anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 37
Erstattung von Sachleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Für die Durchführung des Artikels 25 Absatz 4 des Abkommens ist Artikel 36 entsprechend anzuwenden.
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