ARTIKEL 32
Die Zusammenarbeit, die sich auf den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren stützt, kann sich auf eine Reihe von Themen erstrecken, die aus den folgenden Bereichen auszuwählen sind:
- a) Armutsminderung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts,
- b) Beschäftigungspolitik, ausgerichtet auf mehr und bessere Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, auch im Hinblick auf die Eindämmung der informellen Wirtschaft und der informellen Beschäftigung,
- c) Förderung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen und effizienter Arbeitsvermittlungsdienste, um die Arbeitsmärkte zu modernisieren und den Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden,
- d) Förderung inklusiverer Arbeitsmärkte und inklusiverer sozialer Sicherheitssysteme, die benachteiligte Menschen einbeziehen, einschließlich Menschen mit Behinderungen und Angehörige von Minderheiten,
- e) effiziente Steuerung der Arbeitsmigration mit dem Ziel der Steigerung ihrer positiven Auswirkungen auf die Entwicklung,
- f) Chancengleichheit mit dem Ziel der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Sicherstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Bekämpfung jeder Art von Diskriminierung,
- g) Sozialpolitik mit dem Ziel der Anhebung des Niveaus des Sozialschutzes, einschließlich Sozialhilfe und Sozialversicherung, und der Modernisierung der Sozialschutzsysteme hinsichtlich Qualität, Zugänglichkeit und finanzieller Tragfähigkeit,
- h) Stärkung der Beteiligung der Sozialpartner und Förderung des sozialen Dialogs, auch durch den Ausbau der Kapazitäten aller einschlägigen Interessenträger, und
- i) Förderung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183405
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