Artikel 30 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 6. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.1990

Artikel 30

Die Vertragsparteien unterstützen den Austausch von Informationsmaterialien, Katalogen und Ausstellungen zwischen den Museen und Kunstgalerien beider Staaten.

Während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens sollen folgende Ausstellungen präsentiert werden:

  1. Ausstellungen über „Wiener Porzellan" (Nationalmuseum in Warschau) 1990 oder 1991
  2. repräsentative Ausstellung zeitgenössischer polnischer bildender Kunst in Österreich
  3. repräsentative Ausstellung zeitgenössischer österreichischer bildender Kunst in Polen.

Das Museum Moderner Kunst in Wien bekundet sein Interesse an einer Ausstellung polnischer Konstruktivisten.

Die Graphische Sammlung Albertina bekundet ihr Interesse an einer Ausstellung über den Künstler Witkiewicz genannt Witkacy. Sie wäre ihrerseits zu einer Entsendung einer Ausstellung unter Berücksichtigung polnischer Interessen bereit.

Das Ethnographische Museum Kittsee bekundet sein Interesse nach verstärkter Zusammenarbeit mit dem Muzeum Etnograficzne in Krakow mit dem Ziel einer gemeinsamen volkskundlichen Ausstellung über Südpolen im Schloß Kittsee.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009730

Dokumentnummer

NOR12123037

alte Dokumentnummer

N7199012470J

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