Artikel 2
Zum Zwecke einer Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, die Gewährung gebundener Hilfskredite zu konzessionellen Konditionen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (OeKB) unter ihrem Exportfinanzierungsverfahren refinanziert werden, zu unterstützen. Ein indikativer Finanzrahmen von bis zu EUR 25,000,000 (Euro fünfundzwanzig Millionen) wird als außerordentliche Maßnahme für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Abkommens in Aussicht genommen.
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