Artikel 29
Die Vertragsparteien unterstützten die enge Zusammenarbeit der Chopin-Gesellschaften in Wien und Warschau, insbesondere beim regelmäßigen Austausch von Vertretern der beiden Gesellschaften zu Konzerten, Vorträgen und Ausstellungen. Die Austauschaktionen erfolgen auf Kosten der Gesellschaften.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009730
Dokumentnummer
NOR12123036
alte Dokumentnummer
N7199012469J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
