Artikel 29
Die österreichische Vertragspartei gewährt den norwegischen Stipendiaten gemäß den Artikeln 6 und 7 dieses Übereinkommens folgende Leistungen:
- a) Ein monatliches Stipendium, und zwar:
- für Stipendiaten gemäß Artikel 6:
öS 5000,– für Studierende, öS 5 500,– für graduierte Akademiker, öS 6 500,– für Assistenten und öS 9000,– für Dozenten;
- für Stipendiaten gemäß Artikel 7:
öS 7 500,–.
- b) Befreiung von Studiengebühren für Stipendiaten gemäß Artikel 6.
- c) Unentgeltliche Kranken- und Unfallversicherung.
- d) Finanzielle Begünstigungen, die Studierenden nach Maßgabe des österreichischen Rechtes zu teil werden, wie beispielsweise Zugang zu Studentenrestaurants und Kartenermäßigungen für Theater und Konzerte.
- e) Kosten für Reisen in Österreich, insoweit diese im Studienprogramm vereinbart wurden.
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