SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ARTIKEL 29
SPRACHEN
1. Diese Konvention ist in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefaßt; alle vier Fassungen sind in gleicher Weise maßgeblich.
2. Die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen läßt Übersetzungen der Konvention in die anderen Verhandlungssprachen ihrer Hauptversammlung anfertigen.
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