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Artikel 25 Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pittenbach, Bächen- und Rißtal (BRD)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1967

ABSCHNITT IV

Allgemeine Bestimmungen für die Abschnitte I bis III

Artikel 25

Der Durchgangsverkehr unterliegt, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, dem Recht des Vertragsstaates, auf dessen Hoheitsgebiet sich der Verkehr abwickelt.

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