Artikel 24
Ziel des Vergleichs
Die Vergleichskommission hilft den Parteien, eine Beilegung ihrer Streitigkeit gemäß dem Völkerrecht und ihren KSZE-Verpflichtungen zu finden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Vergleichskommission hilft den Parteien, eine Beilegung ihrer Streitigkeit gemäß dem Völkerrecht und ihren KSZE-Verpflichtungen zu finden.
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