KAPITEL 2
WIRTSCHAFTLICHER DIALOG
ARTIKEL 24
(1) Die EU und die Republik Moldau erleichtern den Prozess der wirtschaftlichen Reformen, indem sie zusammenarbeiten, um das Verständnis der Grundlagen ihrer jeweiligen Wirtschaft zu verbessern. Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zielt darauf ab, die zu einer funktionierenden Marktwirtschaft gehörende Wirtschaftspolitik, einschließlich ihrer Formulierung und Umsetzung, zu fördern.
(2) Die Republik Moldau ist bestrebt, eine funktionierende Marktwirtschaft zu errichten und ihre Politik im Einklang mit den Leitprinzipien einer soliden makroökonomischen Politik und Finanzpolitik, einschließlich der Unabhängigkeit der Zentralbank und der Preisstabilität, solider öffentlicher Finanzen und einer dauerhaft finanzierbaren Zahlungsbilanz, schrittweise an die Politik der EU anzunähern.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183397
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
