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Artikel 23 Konkordat (Heiliger Stuhl)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1934

Artikel 23

Artikel XXIII. Dieses Konkordates, dessen deutscher und italienischer Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald ausgetauscht werden. Es tritt mit dem Tage ihres Austausches in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Konkordat unterzeichnet.

Geschehen in doppelter Urschrift.

In der Vatikanstadt, am 5. Juni 1933.

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020

Gesetzesnummer

10009196

Dokumentnummer

NOR40040785

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