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Artikel 23 Amtssitz - Internationale Kommission zum Schutz der Donau (Internationale Kommission)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2001

Artikel 23

In-Kraft-Treten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der dem Tag der Mitteilung der Republik Österreich an die Kommission folgt, dass das Verfahren für das In-Kraft-Treten des Abkommens abgeschlossen ist.

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