Artikel 22
Verbindliche Wortlaute
Der arabische, chinesische, englische, französische, russische und spanische Wortlaut dieses Protokolls ist gleichermaßen verbindlich.
Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, hiezu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet.
Zur Unterzeichnung aufgelegt in Kingston, vom 17. bis 28. August 1998 in einer Urschrift in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache.
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