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Artikel 21 Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.6.2010

Artikel 21

Sekretariat

Der Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission für Europa erfüllt folgende Sekretariatsaufgaben im Rahmen dieses Protokolls:

  1. a) Er bereitet die Treffen der Tagung der Vertragsparteien vor und betreut sie,
  2. b) er übermittelt den Vertragsparteien Berichte und sonstige Informationen, die er aufgrund dieses Protokolls erhalten hat,
  3. c) er erstattet der Tagung der Vertragsparteien Bericht über die Tätigkeiten des Sekretariats und
  4. d) er nimmt sonstige, ihm von der Tagung der Vertragsparteien zugewiesene Aufgaben im Rahmen der verfügbaren Mittel wahr.

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