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Artikel 20 Luftverkehrsabkommen (Macau)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1995

Artikel 20

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in schriftlicher Form bekanntgegeben haben, daß alle für sein Inkrafttreten notwendigen Verfahren beendet sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu entsprechend befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien, am 4. November 1994

in deutscher, portugiesischer, chinesischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012557

Dokumentnummer

NOR12156289

alte Dokumentnummer

N9199551560J

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