Artikel 20
Beide Seiten begrüßen die Einsetzung eines Österreichischen Beauftragten für Bildungskooperation an einem polnischen Wojewodschaftsinstitut für Methodik zur Fort- und Weiterbildung polnischer Deutschlehrer und zur Verbreitung von Wissen über Österreichische Landeskunde.
Schlagworte
Fortbildung
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009925
Dokumentnummer
NOR12125252
alte Dokumentnummer
N7199423288L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
