Artikel 1
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Cuba die Ratifikationsurkunde zu der im BGBl. Nr. 96/1949 kundgemachten Satzung der Weltgesundheitsorganisation am 9. Mai 1950 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Mit dem Tage der Hinterlegung dieser Ratifikationsurkunde ist die Satzung der Weltgesundheitsorganisation für Cuba wirksam geworden.
Folgende Staaten sind der Satzung der Weltgesundheitsorganisation mit Wirksamkeit an nachstehend angegebenen Zeitpunkten beigetreten:
Bolivien am 23. Dezember 1949, Vietnam am 17. Mai 1950, Cambodia am 17. Mai 1950, Laos am 17. Mai 1950, die Republik Indonesien am 23. Mai 1950, Panama am 20. Februar 1951, Japan am 16. Mai 1951, Spanien am 28. Mai 1951, die Bundesrepublik Deutschland am 29. Mai 1951.
Nach einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben Cuba am 9. Mai 1950 die Ratifikationsurkunde, und Panama am 20. Februar 1951 die Beitrittsurkunde zu dem im BGBl. Nr. 96/1949 kundgemachten Protokoll, betreffend das Office International dʻHygiène Publique beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Mit dem Tag der Hinterlegung dieser Urkunden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen ist das obgenannte Protokoll für Cuba und Panama wirksam geworden.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2020
Gesetzesnummer
20003726
Dokumentnummer
NOR40057593
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