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Artikel 1 VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 14. Jänner 2021, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird, LGBl. Nr. 3/2021, gesetzwidrig war

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.1.2022

Artikel 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2021, V 298/2021-4, dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 5. Jänner 2022, zu Recht erkannt:

  1. „1. Die Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 14. Jänner 2021, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird, LGBl. für Steiermark Nr. 3/2021, war gesetzwidrig.
  2. 2. Die als gesetzwidrig festgestellte Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.“

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2022

Gesetzesnummer

20011796

Dokumentnummer

NOR40241494

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