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Artikel 1 VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme in Schigebieten festgelegt wird, LGBl. für Oberösterreich Nr. 141/2020, idF LGBl. für Oberösterreich Nr. 1/2021, gesetzwidrig war

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2021

Artikel 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2021, V 58/2021-7, dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 9. November 2021, zu Recht erkannt:

  1. „1. Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme in Schigebieten festgelegt wird, LGBl. für Oberösterreich Nr. 141/2020, idF LGBl. für Oberösterreich Nr. 1/2021 war gesetzwidrig.
  2. 2. Die als gesetzwidrig festgestellte Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.“

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2021

Gesetzesnummer

20011721

Dokumentnummer

NOR40239409

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