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Artikel 1 Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.4.1933

Artikel 1

Nach einer Mitteilung der Regierung der Schweizer Eidgenossenschaft ist die Türkei dem Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation (B. G. Bl. Nr. 519 aus 1921) am 17. Februar 1933 beigetreten.

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