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Artikel 1 Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.6.1932

Artikel 1

Nach einer Mitteilung der Regierung der Schweizer Eidgenossenschaft ist das Königreich Ägypten dem Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation (B. G. Bl. Nr. 519 aus 1921) am 17. Februar 1932 beigetreten.

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