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Artikel 1 Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.2.1930

Artikel 1

Nach einer Mitteilung der Regierung der Schweizer Eidgenossenschaft ist das Königreich Jugoslawien dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 519 aus 1921 kundgemachten Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation am 24. Dezember 1929 beigetreten.

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