vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 UNESCO, Org. d. UNO f. Erziehung, Wissenschaft, Kultur - Verfassung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.7.1959

Artikel 1

Nach einer Mitteilung des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ist die Südafrikanische Union mit Wirkung vom 31. Dezember 1956 aus dieser Organisation ausgetreten.

Die Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), BGBl. Nr. 49/1949, findet daher auf die Südafrikanische Union nicht mehr Anwendung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)