Artikel 1
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen (BGBl. Nr. 291/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 300/1994) gebunden zu erachten:
Staaten: mit Wirksamkeit vom:
Bosnien-Herzegowina 6. März 1992
Kroatien 8. Oktober 1991
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