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Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 634/1988) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikations-
bzw. Beitrittsurkunde:
China 5. Jänner 1993
Griechenland 2. November 1993
Honduras 16. November 1989
Jamaika 7. Oktober 1993
Niederlande 7. Juli 1993
Schweiz 24. Juni 1993
Zypern 25. Juni 1993
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat die
Slowakei erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 weiterhin
an
das Übereinkommen gebunden zu erachten.
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