Artikel 1 Statistik zum Kesselgesetz (Berichtsjahr 1998)

Alte FassungIn Kraft seit 03.2.2000

I.

Gemäß § 6 Abs. 2 Z 1 STAVO:

Anzahl der in Österreich in Überwachung stehenden Druckgeräte, nach Gerätearten gegliedert:

1. Bauart und Anzahl der in Überwachung stehenden Dampfkessel

2. Bauart und Anzahl der in Überwachung stehenden Behälter

3. Bauart und Anzahl der in Überwachung stehenden Rohrleitungen

Im Berichtsjahr wurden insgesamt fünf Rohrleitungen von der TÜ-W in Überwachung gemeldet. Es handelt sich dabei um drei Dampfleitungen mit einem Nenndurchmesser größer 250 mm und einer Länge über 100 m und um zwei Gasleitungen mit einem Nenndurchmesser zwischen 32 und 100 mm im Längenbereich zwischen 20 und 100 m.

II.

Gemäß § 6 Abs. 2 Z 2 STAVO:

1. Anzahl der in Überwachung stehenden Herstellerbetriebe:

____________________________________________________________________

2. Anzahl der in Überwachung stehenden Füllstellen:

3. In Überwachung stehende Werksprüfstellen:

III.

Artikel 1

Gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 STAVO:

In Österreich stehen folgende gemäß Kesselgesetz akkreditierte Prüfstellen zur Verfügung:

(Stand: 1. 4. 1999)

Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004, image005, image006, image007, image008, image009, image010

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