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Artikel 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1979

Artikel 1

Inhaber eines gültigen koreanischen oder österreichischen Reisepasses dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort neunzig Tage aufhalten.

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