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Artikel 1 Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.4.1991

Artikel 1

(Übersetzung)

Österreichische Botschaft

Zl.462.00/1-A/90

Die Österreichische Botschaft in Warschau entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen ihre Empfehlungen und beehrt sich, folgendes mitzuteilen:

Nach österreichischer Ansicht wurde dem Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr vom 19. März 1924 *), spätestens durch den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die wechselseitigen Beziehungen in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen vom 25. Jänner 1973 **), und die Verträge zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Rechtshilfe in Strafsachen ***) und die Auslieferung ****) vom 27. Februar 1978, derogiert.

Der erwähnte Staatsvertrag vom 19. März 1924 ist somit außer Kraft getreten und nicht mehr anwendbar.

Die Botschaft wäre dem Außenministerium der Republik Polen für eine bestätigende Note dankbar. Die Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Ministerium den Ausdruck ihrer Hochachtung zu erneuern.

Warschau, den 12. Oktober 1990

L. S.

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

der Republik Polen

Diplomatisches Protokoll

Warschau

(Übersetzung)

DPT.III.213-26-87

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten entbietet der Österreichischen Botschaft seine Empfehlungen und beehrt sich, bezugnehmend auf ihre Note Zl. 462-00/1-A/90 vom 12. Oktober 1990 mitzuteilen, daß die polnische Seite die in der Note ausgedrückte Ansicht teilt, der zufolge der Vertrag zwischen der Republik Polen und der Republik Österreich über gegenseitigen Rechtsverkehr, unterzeichnet am 19. März 1924 in Wien, außer Kraft trat und durch spätere diesbezügliche Verträge zwischen Polen und Österreich abgelöst wurde.

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten benutzt auch diese Gelegenheit dazu, der Österreichischen Botschaft den Ausdruck seiner Hochachtung zu erneuern.

Warschau, den 22. November 1990

L. S.

Österreichische Botschaft

Warschau

___________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 226/1926

**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 79/1974

***) Kundgemacht in BGBl. Nr. 145/1980

****) Kundgemacht in BGBl. Nr. 146/1980

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