vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Privilegien und Immunitäten des Europarates

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.6.1964

Artikel 1

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der Kundmachung BGBl. Nr. 196/1961 Belgien am 7. September 1961 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, hinterlegt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)