Artikel 1 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

I. WISSENSCHAFT, HOCHSCHULWESEN UND FORSCHUNG

Artikel 1

Beide Seiten unterstützen die Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Polnischen Akademie der Wissenschaften auf der Grundlage der zwischen diesen beiden Institutionen abgeschlossenen Vereinbarung.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009925

Dokumentnummer

NOR12125233

alte Dokumentnummer

N7199423269L

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