Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 Höhe bestimmter veränderlicher Werte nach dem Pensionsgesetz 1965 und dem Gehaltsgesetz 1956 für das Kalenderjahr 2023
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10.1.2023 bis 31.12.2023 (BGBl. II Nr. 5/2023)
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