Artikel 1
Am Grenzübergang Schwarzbach-Bundesstraße werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.
Es wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen für jeden Grenzabschnitt eine eigene Rechtsvorschrift angelegt.
Schlagworte
Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2018
Gesetzesnummer
20000539
Dokumentnummer
NOR40006695
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