Artikel 1
Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2006 eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG zwecks Aufhebung der Frist für die Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 125/43 vom 12. Mai 2006 unter der Nummer 2006/340/EG verlautbart.
In der genannten Entscheidung wird die Befristung der Ausnahme von den Schwermetallgrenzwerten für Glasverpackungen gestrichen. Mit dieser Bekanntmachung wird dies für verbindlich erklärt.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Gesetzesnummer
20004801
Dokumentnummer
NOR40079329
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