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Artikel 1 Entscheidung der Europäischen Kommission über eine Ausnahme der Schwermetallgrenzwerte

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.4.2001

Artikel 1

Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2001 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 62/20 vom 2. März 2001 unter der Nummer 2001/171/EG verlautbart.

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2021

Gesetzesnummer

20001287

Dokumentnummer

NOR40017839

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