Artikel 1 – Einführung in das Finanzierungsverfahren Abkommen über die finanzielle Kooperation (Ägypten)

Alte FassungIn Kraft seit 23.5.2008

Artikel 1 – Einführung in das Finanzierungsverfahren

Österreich unterhält ein konzessionelles Finanzierungsverfahren, unter welchem auf Antrag von Exporteuren konzessionelle Kredite für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen aus Österreich von Fall zu Fall, in Übereinstimmung mit einschlägigen internationalen Verpflichtungen (einschließlich, unter anderem, dem OECD-„Übereinkommen über öffentlich unterstützende Exportkredite“, ergänzt durch die aus der Anwendung der Helsinki-Regeln über gebundene Hilfskredite gewonnenen ex-ante Leitlinien) und nationalen Kriterien, gewährt werden können. Das österreichische konzessionelle Finanzierungsverfahren basiert auf pre-mixed credits, bei welchen der erforderliche Vergütungsgrad zur Finanzierung österreichischer Lieferungen in einem einzigen integrierten Kredit durch eine Kombination von langen Laufzeiten, tilgungsfreien Perioden und unter Marktkonditionen liegenden Zinssätzen dargestellt wird. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, im Rahmen ihrer jeweiligen bestehenden Gesetze, Vorschriften und Politiken wie auch ihrer internationalen Verpflichtungen, das österreichische konzessionelle Finanzierungsverfahren als Mittel zur Förderung und zum Ausbau der finanziellen Kooperation heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20005850

Dokumentnummer

NOR40099115

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