Artikel 1
Anwendungsbereich
Diese Einheitlichen Rechtsvorschriften gelten für zwei- oder mehrseitige Verträge über die Verwendung von Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel zur Durchführung von Beförderungen nach den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV und nach den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM.
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2017
Gesetzesnummer
20009997
Dokumentnummer
NOR40197975
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