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Artikel 1 Besteuerung von Straßenfahrzeugen für int. Personen- und Warenbeförderung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.7.1970

Artikel 1

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland am 24. Feber 1970 notifiziert, daß es den Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen (BGBl. Nr. 270/1962, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 397/1969) auf die Insel Man ausdehnt. Das Abkommen ist für die Insel Man am 25. Mai 1970 in Kraft getreten.

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