Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 Besondere Hilfeleistung an Soldaten und deren Hinterbliebene
aktuell keine Fassung in Kraft
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19.2.2009 bis 25.10.2019 (BGBl. I Nr. 102/2019)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.